E-Government für Kommunen

14. - 15. November 2002

E-Government für Kommunen: Einführungsstrategien und Praxisbeispiele

Programm als Blätterdokument

Programmtext 2002

E-Government für Kommunen: Einführungsstrategien und Praxisbeispiele - Immer mehr Städte und Gemeinden sehen sich durch die finanzielle Situation gezwungen, Haushaltssperren zu verhängen. Wichtige und notwendige Projekte der Verwaltungsreform wie E-Government werden durch die Haushaltssperre gestoppt - oder noch gravierender - verhindert.

E-Government hilft Verwaltungskosten sparen. Dabei führt die schnelle und konsequente Weiterentwicklung der modernen Informationstechnologie zum E-Government langfristig zur Entlastung der Haushalte. So schätzt der deutsche Städte- und Gemeindetag, dass die Kommunen durch Online-Anwendungen ein Viertel bis ein Drittel ihrer derzeitigen Verwaltungskosten einsparen können. Und zwar durch: - Reduzierung der Bearbeitungszeiten - Veränderung der bestehenden Prozess- und Organisationsabläufe - Verringerung der Papierflut durch effizientes Dokumentenmanagement.

E-Government beschränkt sich aber nicht auf den kommunalen Internetauftritt, sondern setzt ein völlig neues Verständnis der internen Arbeitsabläufe und eine Neugestaltung der Verwaltungsschnittstellen zur Bürgerschaft voraus.

E-Government braucht eine langfristige strategische Planung Wenn es um die Architektur der künftigen online-Verwaltung geht, stehen entscheidende Grundsatzfragen an. Ohne einen Masterplan ist E-Government nicht zu realisieren. Mit der Stadt Erlangen und der Stadt Rosenheim zeigen wir Ihnen zwei sehr unterschiedliche Ansätze für kommunale E-Government-Strategien. Ziel jeder E-Government-Strategie ist jedoch die Schaffung einer Verwaltung, die mehr leistet und weniger kostet und - nicht zu vergessen - eine bürgernahe und dienstleistungsorientierte Verwaltung.

E-Government – aber sicher? Die sichere Nutzung der neuen Medien und der weitestgehende Missbrauchsschutz sind Voraussetzung für die Akzeptanz und die Nutzungsintensität durch die Bürger. Rechtliche Grundlagen der Gesetze und Verordnungen sowie der Einsatz der digitalen Signatur im E-Government sind Schwerpunktthemen des zweiten Tages.

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