Das E-Government-Gesetz des Bundes gilt nur für Bundesbehörden und für Behörden von Ländern und Kommunen, die Bundesrecht ausführen. Es ist Sache der Länder, dieses Gesetz nun auf Landesebene umzusetzen und es wird natürlich Auswirkungen für die Kommunen mit sich bringen. Auf unserer Tagung informieren wir Sie aus erster Hand über die Umsetzung des neuen E-Government-Gesetzes in Bayern und diskutieren im Anschluss mit Ihnen und den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände die daraus resultierenden Konsequenzen.
Kritiker behaupten zu Recht, dass der E-Government- Prozess bis heute nicht die Auswirkungen erzielt hat, die man sich gewünscht hätte. Die Ursachen und Hürden hierfür sind sehr vielfältig, berechtigt und allseits bekannt. Dennoch ist allen Beteiligten klar, dass die Bemühungen um effizientere Verwaltungsprozesse weitergehen müssen. Wir zeigen Ihnen Praxisberichte von Kommunen, die trotz aller Unwägbarkeiten innovative Prozesse in ihren Verwaltungen aufbauen und weiterentwickeln.