Bayern will die Digitalisierung forcieren

21. - 22. September 2016

Bayern will die Digitalisierung forcieren. Das Bayerischen E-Government-Gesetz setzt klare Umsetzungsfristen.

Programm als Blätterdokument

Programmtext 2016

Im Jahresbericht 2015 der EU-Kommission über den digitalen Fortschritt der Mitgliedstaaten liegt Deutschland mit Platz 9 im Mittelfeld von 28 EU-Nationen. Das Ergebnis bei digitalen öffentlichen Diensten bleibt jedoch unterdurchschnittlich. Deutschland ist einer der EU-Staaten mit der geringsten Online-Interaktion zwischen öffentlichen Stellen und Bürgern. Auch der eGovernment MONITOR 2015 kommt zu ähnlichen Ergebnissen.

Warum ist das so? Auch darin sind sich beide Studien einig. Die bestehenden Dienste der öffentlichen Verwaltung müssten bekannter und nutzerfreundlicher gemacht werden. Auch „datenschutzrechtliche Bedenken der Bürger“ sollten berücksichtigt werden, so die Kommission. Die Mehrzahl der deutschen Onliner möchten Dienste eines digitalen Bürgerkontos gebündelt aus einer Hand erhalten und so wenig Aufwand wie möglich für das Ausfüllen von Formularen verwenden.

Bayern will die Digitalisierung forcieren und setzt mit dem Bayerischen E-Government-Gesetz klare Umsetzungsfristen für verschiedene elektronische Dienste und Verfahren. Das IT-Sicherheitskonzept wird zum 1.1.2018 gefordert, die Einführung der elektronischen Rechnung ist ab 2019 und die elektronische Bezahlung ist ab 2020 relevant.

Auf die Kommunen und Behörden wartet also jede Menge Arbeit. Neben den technischen Herausforderungen sind es vor allem organisatorische Aufgaben, die gelöst werden müssen.

Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden haben wir die wichtigsten Themen herausgegriffen und erfahrene Referenten eingeladen. Freuen Sie sich auf den Austausch mit Referenten, Praktikern und Wissenschaftlern. Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

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