Bayern will die Digitalisierung forcieren und setzt mit dem Bayerischen E-Government-Gesetz klare Umsetzungsfristen für verschiedene elektronische Dienste und Verfahren. Das IT-Sicherheitskonzept wird zum 1.1.2018 gefordert, die Einführung der elektronischen Rechnung ist ab 2019 und die elektronische Bezahlung ist ab 2020 relevant.
Auf die Kommunen und Behörden wartet also jede Menge Arbeit. Neben den technischen Herausforderungen sind es vor allem organisatorische Aufgaben, die gelöst werden müssen.
Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden haben wir die wichtigsten Themen herausgegriffen und erfahrene Referenten eingeladen. Freuen Sie sich auf den Austausch mit Referenten, Praktikern und Wissenschaftlern. Wir freuen uns auf Ihr Kommen.