Traum oder Trauma?

19. - 20. September 2018

"Digitale Verwaltung - Traum oder Trauma? Das Onlinezugangsgesetz macht Druck - besser, schneller, agiler"

Programm als Blätterdokument

Programmtext 2018

Onlinezugangsgesetz (OZG) - Umsetzung in Bayern (!)
Am 14.08.2017 ist das OZG in Kraft getreten und verpflichtet Bund und Länder bis zum Jahr 2022 dazu, ein umfassendes Online-Angebot an Verwaltungsleistungen anzubieten. Per Gesetz lässt sich jedoch die Akzeptanz von Onlinediensten für Bürger und Unternehmen nicht erzwingen. Will man in der Digitalisierung aufholen, dann brauchen wir sowohl die Unterstützung der Kommunen, um attraktive Online-Verwaltungsdienste anbieten zu können, als auch einen unkomplizierten und sicheren Zugang zu den Diensten. Und natürlich ein schnelles und flächendeckendes Breitbandnetz. Im diesjährigen Eröffnungsvortrag erfahren Sie, wie Bayern das Digitalisierungsprogramm des IT-Planungsrates umsetzen wird, welche Dienste bis wann online angeboten werden, wie die technische Umsetzung erfolgen soll.

Elektronische Kommunikation - was jetzt?
Haben Sie noch den Überblick über die verschiedenen elektronischen Kommunikationskanäle und dazugehörenden Verfahren? Vielen IT-Verantwortlichen ist inzwischen der Überblick abhanden gekommen. Zeit, um auf unserer Tagung einen Überblick und Ausblick zu geben.

Die E-Rechnung kommt - ein weiterer großer Veränderungsprozess
Ein weiteres wichtiges Puzzlestück für eine digitale Verwaltung ist die E-Rechnung. Diese wird ab dem 27.11.2018 für Bundesbehörden verbindlich und ab dem 18.04.2020 für die Kommunen und sonstige Behörden. Der Empfang und die Verarbeitung von Rechnungen muss elektronisch erfolgen, damit ändert sich nicht nur der Eingangskanal für Rechnungen, sondern der gesamte Buchhaltungs- und Rechnungsprozess muss neu organisiert werden. Informieren Sie sich über den aktuellen Stand in Bayern, die notwendigen Schritte zur Umsetzung und technische und rechtliche Anforderungen.

DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) und Informationssicherheit - Aufgaben und Verantwortlichkeiten der IT
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU-DSGVO und nur wenige Behörden oder Unternehmen haben die Anforderungen des neuen Datenschutzes vollständig umgesetzt. Dabei ist die Umsetzung nicht alleinige Aufgabe des Datenschutzbeauftragten, sondern nahezu alle Prozesse und Abteilungen sind betroffen. Welche Rolle spielt die IT im Zusammenhang mit der neuen DSGVO? Wo sind Schnittstellen zum Datenschutz und zur Behördenleitung? Welche rechtlichen und organisatorischen Anforderungen an den technischen Datenschutz sind zu beachten? Wie wirken sich die erweiterten Kontroll- und Dokumentationspflichten auf die IT-Landschaft aus? Dies sind einige der Fragen, die wir in unseren beiden Beiträgen beantworten werden und Empfehlungen anbieten.

Auch die Erstellung und Umsetzung eines Informationssicherheitskonzeptes ist gesetzliche Vorgabe. Inzwischen haben die meisten Behörden mit der Erstellung eines Konzeptes begonnen. Das Landratsamt Landshut hat sein Informationssicherheitskonzept nach ISIS 12 nicht nur vollständig erstellt, sondern hat die erste Zertifizierung durchlaufen. Ein spannender Erfahrungsbericht.

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