Onlinezugangsgesetz (OZG) - Umsetzung in Bayern (!)
Am 14.08.2017 ist das OZG in Kraft getreten und verpflichtet Bund und Länder bis zum Jahr 2022 dazu, ein umfassendes Online-Angebot an Verwaltungsleistungen anzubieten. Per Gesetz lässt sich jedoch die Akzeptanz von Onlinediensten für Bürger und Unternehmen nicht erzwingen. Will man in der Digitalisierung aufholen, dann brauchen wir sowohl die Unterstützung der Kommunen, um attraktive Online-Verwaltungsdienste anbieten zu können, als auch einen unkomplizierten und sicheren Zugang zu den Diensten. Und natürlich ein schnelles und flächendeckendes Breitbandnetz. Im diesjährigen Eröffnungsvortrag erfahren Sie, wie Bayern das Digitalisierungsprogramm des IT-Planungsrates umsetzen wird, welche Dienste bis wann online angeboten werden, wie die technische Umsetzung erfolgen soll.
Elektronische Kommunikation - was jetzt?
Haben Sie noch den Überblick über die verschiedenen elektronischen Kommunikationskanäle und dazugehörenden Verfahren? Vielen IT-Verantwortlichen ist inzwischen der Überblick abhanden gekommen. Zeit, um auf unserer Tagung einen Überblick und Ausblick zu geben.
Die E-Rechnung kommt - ein weiterer großer Veränderungsprozess
Ein weiteres wichtiges Puzzlestück für eine digitale Verwaltung ist die E-Rechnung. Diese wird ab dem 27.11.2018 für Bundesbehörden verbindlich und ab dem 18.04.2020 für die Kommunen und sonstige Behörden. Der Empfang und die Verarbeitung von Rechnungen muss elektronisch erfolgen, damit ändert sich nicht nur der Eingangskanal für Rechnungen, sondern der gesamte Buchhaltungs- und Rechnungsprozess muss neu organisiert werden. Informieren Sie sich über den aktuellen Stand in Bayern, die notwendigen Schritte zur Umsetzung und technische und rechtliche Anforderungen.